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Impfungen Ausland

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Regelungen für Haustiere auf Reisen - auszugsweise

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Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten in der EU seit Oktober 2004 weitgehend einheitliche Regelungen auf Reisen. Diese Tiere müssen mit einem Mikrochip nach ISO-Norm 11784-5 oder bis zum Jahr 2011 übergangsweise mit einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugniss ist innerhalb der EU nicht erforderlich. Aus dem mitzuführenden neuem einheitlichen Heimtierausweis (Bild) müssen die gültigen Impfungen gegen Tollwut (Impfung vor mindestens 30 Tagen und längstens 12 Monaten) hervorgehen.

In einigen EU-Ländern gelten für eine Übergangszeit von 5 Jahren noch eine verschärfte Regelungen (siehe unten). Dieses trifft unter anderem auf die Länder Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich zu. Dort gelten besondere Bestimmungen zu der Behandlungen gegen Bandwürmer und Zecken. Eine Bestimmung des Tollwut-Titers ist ebenfalls für diese Ländern erforderlich. Finnland verlangt für diese Übergangszeit innerhalb von 24 Stunden vor der Einreise eine Behandlung gegen Bandwürmer.

EU Ausweis

In Begleitung der Mutter dürfen ungeimpfte Welpen noch bis zu einem Alter von 3 Monaten innerhalb der EU frei reisen.

Für Reisen in gelistete Drittländer gelten bei dem privatem Reiseverkehr mit Haustieren der genannten Arten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Eine Liste dieser Länder erhalten Sie hier  - gelistete Drittländer - .

Bei der Reise in “nicht gelistete Drittländer” gelten die extra aufgeführten Regelungen. Bei der Wiedereinreise , dazu gehören auch beliebte Reiseländer wie die Türkei und Tunesien, ist eine Antikörperbestimmung vorgeschrieben. 

Sonderregelungen für Schweden, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Malta, Irland und die Schweiz

Schweden, Norwegen: Das Tier muß vor der Impfung mit einem Mikrochip versehen sein. Zusätzlich ist eine Antikörperbestimmung erforderlich, die frühestens 120 und spätestens 365 nach der letzten Tollwutimpfung erfolgte erforderlich und muss in einem Gesundheitszeugniss bestätigt werden. Innerhalb von 10 Tagen vor dem Reisetermin muss das Tier mit einem zulässigen Mittel gegen den Zwergbandwurm entwurmt worden sein.  Infos: www.siv.se  / www.norwegen.no

Ver. Königreich, Malta und Irland: Hier gibt es die gleichen Bestimmmungen zum Impfen und dem Mikrochip. Die vorgeschriebene Antikörperbestimmung darf hier frühestens 30 Tage nach einer Tollwutimpfung durchgeführt werden (Gesundheitszeugniss). Frühestens 6 Monate nach der Antikörperbestimmung kann die Einreise erfolgen. Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer muss in einem Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein. Info: www.britischebotschaft.de/embassy/agriculture/pets.htm

Schweiz: Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Es besteht aber die Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip.

Beachten Sie bitte, das es an den Grenzen bei der Einreise ohne gültigen EU-Pass zu erheblichen Schwierigkeiten kommen kann. Die Folge können Sanktionen durch den jeweiligen Staat und eine Quarantände des Tieres bis zu 3 Monaten bei erheblichen Kosten sein.

Beachten Sie bitte, dass jeder EU-Staat (z.B. Frankreich, England, Niederlande u. Ungarn) Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen erlassen kann. Der Leinen- und Maulkorbzwang der Länder ist ebenfalls zu beachten.