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In Begleitung der Mutter dürfen ungeimpfte Welpen noch bis zu einem Alter von 3 Monaten innerhalb der EU frei reisen. Für Reisen in gelistete Drittländer gelten bei dem privatem Reiseverkehr mit Haustieren der genannten Arten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Eine Liste dieser Länder erhalten Sie hier - gelistete Drittländer - . Bei der Reise in “nicht gelistete Drittländer” gelten die extra aufgeführten Regelungen. Bei der Wiedereinreise , dazu gehören auch beliebte Reiseländer wie die Türkei und Tunesien, ist eine Antikörperbestimmung vorgeschrieben. |
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Sonderregelungen für Schweden, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Malta, Irland und die Schweiz Schweden, Norwegen: Das Tier muß vor der Impfung mit einem Mikrochip versehen sein. Zusätzlich ist eine Antikörperbestimmung erforderlich, die frühestens 120 und spätestens 365 nach der letzten Tollwutimpfung erfolgte erforderlich und muss in einem Gesundheitszeugniss bestätigt werden. Innerhalb von 10 Tagen vor dem Reisetermin muss das Tier mit einem zulässigen Mittel gegen den Zwergbandwurm entwurmt worden sein. Infos: www.siv.se / www.norwegen.no Ver. Königreich, Malta und Irland: Hier gibt es die gleichen Bestimmmungen zum Impfen und dem Mikrochip. Die vorgeschriebene Antikörperbestimmung darf hier frühestens 30 Tage nach einer Tollwutimpfung durchgeführt werden (Gesundheitszeugniss). Frühestens 6 Monate nach der Antikörperbestimmung kann die Einreise erfolgen. Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer muss in einem Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein. Info: www.britischebotschaft.de/embassy/agriculture/pets.htm Schweiz: Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Es besteht aber die Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip. Beachten Sie bitte, das es an den Grenzen bei der Einreise ohne gültigen EU-Pass zu erheblichen Schwierigkeiten kommen kann. Die Folge können Sanktionen durch den jeweiligen Staat und eine Quarantände des Tieres bis zu 3 Monaten bei erheblichen Kosten sein. Beachten Sie bitte, dass jeder EU-Staat (z.B. Frankreich, England, Niederlande u. Ungarn) Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen erlassen kann. Der Leinen- und Maulkorbzwang der Länder ist ebenfalls zu beachten. |
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